DIE MACHT ÜBER DIE REDEFREIHEIT
Sicherlich ist es gefühlsmäßig in Ordnung, dass Donald Trump sein wichtigstes Sprachrohr – die sozialen Medien – durch die Intervention genau dieser Anbieter verliert (https://www.heise.de/news/US-Netzfreiheitskaempfer-Trumps-Rauswurf-bei-Twitter-war-unerlaesslich-5030157.html).
Hiermit konnte schnell und effizient verhindert werden, dass Trump weiter hetzen und Fake-News verbreiten kann.
Andererseits stellt sich damit jedoch die Frage, ob diese Macht der Einschränkung der Redefreiheit Unternehmen der Privatwirtschaft gewährt werden sollte.
In den Vereinigten Staaten fällt dadurch die Entscheidung über Recht und Unrecht faktisch in die Hände der großen Social-Media-Netzwerke und wird damit der staatlichen Entscheidungsgewalt entzogen. Eine Entscheidung, ob die Aussagen von Donald Trump gegen Gesetze verstoßen, sollte nicht den Community-Guidelines von Tech-Konzernen unterworfen sein, sondern klar durch Gesetze geregelt werden.
In Deutschland beispielsweise werden derartige Sachverhalte durch das NetzDG (Netzwerkdurchsetzungsgesetz, erlassen am 1. September 2017) geregelt.
Die Macht über Redefreiheit gehört nicht in die Hände von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Diese Macht muss staatlich kontrolliert und demokratisch legitimiert sein. Nur auf diesem Wege kann Meinungsfreiheit auf breiter Basis gewährleistet werden.